Reparatur & Wartung
Individuell. Passgenau. Service aus Meisterhand.
Als erfahrene Metallbauer haben wir über 50 Jahre Erfahrung in der Pflege und Wartung von Fenstern, Rauchschutz- und Brandschutztüren. Zertifiziert, fachgerecht, termingerecht: Vereinbaren Sie jetzt ein Wartungstermin für Ihre Anlagen.
Wartung von Brandschutz- & Rauchschutztüren
Die Viefhaus GmbH bietet Ihnen als erfahrener Metallbauer mit Sitz in Oberhausen alle Reparatur und Wartungsarbeiten des Metallbaus an. Seit 1947 ist die Viefhaus GmbH ein inhabergeführtes Unternehmen aus dem Herzen des Ruhrgebiets. Als erfahrene Metall-Spezialisten unterstützen wir privat sowie industrielle und gewerbliche Kunden bei der Reparatur und Wartung von Fenstern und Türen, Brandschutz- und Sicherheitstüren sowie die amtliche Koordination von Sicherheitsuntersuchungen den verbauten Metall- und Stahlkonstruktionen.
Unser Team aus Metallmeistern und Facharbeitern weiß worauf es ankommt und arbeitet stets serviceorientiert, fach- und termingerecht. Der Viefhaus-Service stellt sicher, dass die Langlebigkeit Ihrer Anlagen gewährleistet wird. Viefhaus does it for you: Damit Sie Zeit für das Wesentliche haben – Ihr Geschäft!
Wartung von Brandschutz‑ & Rauchschutztüren in Oberhausen und dem Ruhrgebiet
Unsere Wartungs‑Teams sorgen dafür, dass Brandschutz‑ und Rauchschutztüren auch nach Jahren sicher schließen, rechtssicher betrieben werden und im Ernstfall funktionieren. Ob Ladenlokal, Produktionshalle, Büroimmobilie oder Wohnbestand – wir prüfen, warten und setzen Ihre Türen fach‑ und termingerecht instand. Viefhaus erledigt dies für Sie: Damit Sie Zeit für das Wesentliche haben – Ihr Geschäft.
Warum die regelmäßige Wartung unverzichtbar ist
Brandschutz‑ und Rauchschutztüren sind sicherheitsrelevante Bauteile. Für kraftbetätigte Türen und Tore fordert die ASR A1.7 eine wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung mindestens einmal jährlich; die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Bei Brandschutztüren und Feststellanlagen kommen Hersteller‑ und Zulassungsvorgaben hinzu. Feststellanlagen werden monatlich durch den Betreiber sowie jährlich durch eine sachkundige Person geprüft. Für die Instandhaltung von Feststellanlagen gilt die DIN 14677.
Unser Leistungsumfang – Wartung, Prüfung, Instandsetzung
1) Sicht‑ und Funktionsprüfung (mechanisch)
– Kontrolle von Türblatt, Zarge, Bändern/Scharniere, Befestigungen, Dichtungen
– Prüfung der Selbstschließfunktion: Die Tür muss aus jeder Öffnungsstellung vollständig und sicher schließen
– Überprüfung von Türschließern (Ober‑/Bodenschließer), Schließfolgereglern (bei zweiflügeligen Türen) und Panikbeschlägen
2) Prüfung Feststellanlagen (falls vorhanden)
– Test von Rauch‑/Linear‑/Punktmeldern, Auslöseeinheit, Haftmagnet, Handauslöser
– Funktionsprüfung der Auslösung und des automatischen Schließens im „Brandfall‑Test“
– Abgleich mit Herstellervorgaben und Anwendbarkeitsnachweisen
3) Justage & Pflege
– Nachstellen der Schließgeschwindigkeit und Endschlagpunkte
– Schmierung beweglicher Teile, Tausch verschlissener Dichtungen, Schraubennachzug
4) Dokumentation & Kennzeichnung
– Wartungs‑/Prüfprotokoll mit Mängelliste und Handlungsempfehlung
– Prüfplakette mit Datum und nächster Prüfung gemäß ASR A1.7
5) Instandsetzung & Ersatzteile
– Reparatur defekter Komponenten und fachgerechter Austausch gemäß Herstellervorgaben
Wartungsintervalle & Betreiberpflichten – was gilt?
- Jährlich: Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung kraftbetätigter Türen/Tore durch sachkundige Personen, inklusive schriftlicher Dokumentation.
- Monatlich (durch den Betreiber): Funktionskontrolle von Feststellanlagen, ergänzt um die jährliche Sachkundigenprüfung.
- Bei Umbauten oder Nutzungsänderungen: Herstellerdokumentation und Zulassungen prüfen, Sicherheitsbeurteilung aktualisieren.
- Feststellanlagen: Instandhaltung nach DIN 14677; Instandhalter müssen die geforderte Fachkunde nachweisen.
Typische Mängel, die wir frühzeitig beheben
- Tür schließt nicht vollständig oder bleibt an Dichtungen hängen
- Gealterte oder falsche Dichtungen bei Rauchschutztüren
- Dejustierte Türschließer, fehlender Schließfolgeregler
- Beschädigte Bänder/Scharniere oder lose Befestigungen
- Feststellanlage löst nicht aus oder meldet Störung
Branchen & Objekte, für die wir arbeiten
Gewerbe, Industrie, Handel, Logistik, Wohnungswirtschaft, Schulen und Kitas, Kliniken und Pflege, öffentliche Gebäude sowie Hausverwaltungen – überall dort, wo Brandschutz‑ und Rauchschutztüren sicher funktionieren müssen.
Wartungsvertrag – planbar, effizient, rechtssicher
Auf Wunsch bündeln wir Prüf‑ und Wartungsleistungen in einem Wartungsvertrag: automatische Terminerinnerung, klar definierter Leistungsumfang, priorisierte Termine sowie saubere Protokollierung für Audits und Brandschutzbegehungen.
Häufige Fragen zu Brandschutz‑ & Rauchschutztüren
Brandschutztüren werden in Feuerwiderstandsklassen (zum Beispiel T30/T90) eingeteilt und müssen im Brandfall definiert lang standhalten. Rauchschutztüren (Kennzeichen „RS“) sind primär auf Rauchdichtheit ausgelegt – sie verhindern die Ausbreitung von Rauch, haben aber keine Feuerwiderstandsklasse.
Mindestens jährlich durch eine sachkundige Person; Feststellanlagen monatlich durch den Betreiber plus jährliche Sachkundigenprüfung. Zusätzliche Intervalle können sich aus Herstellervorgaben und Nutzung ergeben.
Sie hält selbstschließende Abschlüsse im Normalbetrieb offen und schließt im Brandfall automatisch. Einbau, Betrieb und Instandhaltung folgen den Hersteller‑ und Zulassungsvorgaben sowie der DIN 14677.
Nur zulassungskonforme Bauteile gemäß Herstellernachweisen verwenden – sonst kann der bauaufsichtliche Nachweis entfallen. Wir prüfen das und setzen freigegebene Komponenten ein.