Rampen für barrierefreien Zugang

Wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Förderfähig. Maßgeschneidert.

Eine Stufe an der Haustür wird im Alltag schnell zur Hürde – mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder schweren Einkaufstaschen. Die Viefhaus GmbH plant und fertigt Rampen, die diese Hürde nehmen: maßgenau, DIN-konform und so gestaltet, dass sich Bewohner und Gäste sicher und selbstständig bewegen können. Wir übernehmen Beratung, Konstruktion, Montage und unterstützen Sie bei der Beantragung von Zuschüssen.

Rampen-Lösungen für jeden Anwendungsfall

Je nach Gebäude, Nutzung und gewünschter Förderung entwickelt die Viefhaus GmbH passende Rampen für Privathaushalte, öffentliche Gebäude und Gewerbe.
Typische Einsatzbereiche:

Selbstständigkeit erhalten – Lebensqualität sichern

Rampen zählen zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Sie machen Gebäude zugänglich und sicher – und zwar nicht erst im Pflegefall. Schon kleine Anpassungen am Eingang sorgen dafür, dass Bewohner Selbstständigkeit zurückgewinnen und Besucher das Gebäude leichter erreichen. Wer früh plant, macht sein Zuhause zukunftssicher: barrierefreies Wohnen im Alter, höhere Vermietbarkeit und eine spürbare Wertsteigerung der Immobilie.

Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden ist Barrierefreiheit längst keine Kür mehr, sondern Pflicht: DIN 18040 und die Landesbauordnungen verlangen, dass Neubauten ohne fremde Hilfe zugänglich sein müssen. Eine Rampe oder ein Aufzug ist also in vielen Fällen vorgeschrieben.

Ihr Spezialist für Rampen-Bau in Oberhausen

Seit 1947 baut die Viefhaus GmbH Metall- und Stahlkonstruktionen für Privatkunden, öffentliche Auftraggeber und Gewerbe. Als inhabergeführter Meisterbetrieb aus Oberhausen kennen wir die Anforderungen vor Ort – vom schmalen Vorgarten in der Altbau-Siedlung bis zur Eingangssituation einer Schule oder eines Krankenhauses.

Wir beraten Sie persönlich vor Ort, planen die passende Lösung und übernehmen die fachgerechte Montage. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung gegenüber Pflegekasse, Krankenkasse oder KfW.

Förderung sichern – wir unterstützen bei der Antragstellung

Die Anschaffung einer Rampe muss nicht allein finanziert werden. Mehrere Stellen unterstützen finanziell, oft kombinierbar:

  • Pflegekasse – bis zu 4.000 € pro Maßnahme bei anerkanntem Pflegegrad (§ 40 SGB XI). Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt? Förderung kumulierbar.
  • Krankenkasse – Übernahme der Kosten für mobile Rampen als medizinisch notwendiges Hilfsmittel.
  • KfW „Altersgerecht Umbauen“ – zusätzlicher Investitionszuschuss für barrierefreie Umbauten, kombinierbar mit dem Pflegekassen-Zuschuss.
  • Kommunen & Länder – ergänzende Programme je nach Region.

Wir erstellen Ihnen den passenden Kostenvoranschlag inkl. aller Unterlagen, die Sie für den Antrag bei Pflege- oder Krankenkasse benötigen.

DIN-konforme Planung, sichere Montage

Eine Rampe ist mehr als eine schräge Fläche: Steigung, Belag, Geländer, Wendebereiche und Tragfähigkeit entscheiden über Sicherheit und Akzeptanz. Die Viefhaus GmbH plant und fertigt Rampen nach den geltenden Normen – insbesondere DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) – und dokumentiert die Ausführung vollständig. So liegen für die Förderstelle alle Unterlagen bereit, und Sie haben die Sicherheit, dass die Rampe Ihr Gebäude langfristig aufwertet.

FAQ – Rampen für barrierefreien Zugang

Bei anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse für fest installierte Rampen bis zu 4.000 € pro Maßnahme (§ 40 SGB XI). Mobile Rampen werden in vielen Fällen von der Krankenkasse als Hilfsmittel übernommen. Hinzu kommt der KfW-Zuschuss „Altersgerecht Umbauen“ sowie regionale Förderprogramme. Wir klären im Beratungsgespräch, welche Stellen für Ihr Projekt infrage kommen.

Mobile Rampen sind transportabel, schnell einsetzbar und werden von der Krankenkasse häufig als Hilfsmittel übernommen. Fest installierte Rampen sind dauerhaft mit dem Gebäude verbunden, statisch belastbar und werden über die Pflegekasse als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gefördert. Welche Variante passt, hängt von Bedarf, Gebäude und Nutzung ab.

Maßgeblich ist die DIN 18040 (Barrierefreies Bauen). Sie regelt unter anderem maximale Steigung (in der Regel 6 %), Mindestbreite, Bewegungsflächen am Anfang und Ende sowie die Notwendigkeit von Handläufen. Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden ist die Einhaltung verpflichtend.

Eine maßgefertigte Haustürrampe ist in der Regel innerhalb eines Tages montiert. Vorgeschaltet sind Vor-Ort-Termin, Aufmaß und Fertigung. Vom ersten Beratungsgespräch bis zur fertigen Montage planen wir je nach Auslastung und Antragsweg meist 4–8 Wochen ein.

Ja – nach DIN 18040 und den Landesbauordnungen müssen öffentlich zugängliche Gebäude barrierefrei nutzbar sein. Dazu zählen Rathäuser, Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Pflegeheime, Universitäten, Bibliotheken sowie Kultur- und Sportstätten. Bei Bestandsgebäuden ist eine schrittweise Nachrüstung verpflichtend, sobald Umbauten oder Modernisierungen anstehen.

Barrierefreiheit beginnt vor der Haustür

Wer den Eingang barrierefrei gestaltet, gewinnt mehr als nur Komfort: Selbstständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität für die Bewohner, leichteren Zugang für Gäste und Pflegepersonal – und nicht zuletzt eine spürbare Wertsteigerung der Immobilie. Die Viefhaus GmbH plant Rampen, die technisch sauber, gestalterisch passend und förderfähig sind. Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen, welche Lösung zu Ihrem Gebäude und Ihrer Förderung passt.

Anfrage Rampe

Jetzt unverbindlich beraten lassen – inkl. Hinweisen zur Förderung.

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